Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Kosten nicht, da die Mikrobiologische Therapie nicht dem kassenärztlichen Leistungskatalog nach SGB V entspricht. Daher erfolgt die Behandlung privatärztlich nach den Richtlinien der aktuellen privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) mit Faktor 3,4. Private Krankenkassen übernehmen im allgemeinen die Kosten der Behandlung .
Weitere Informationen finden sie auf der Website des Arbeitskreises für Mikrobiologische Therapie unter www.amt-herborn.de.

Weitere Leistungen und Informationen zur Kostenerstattung:
Nicht alle ärztlichen Leistungen werden von den Kassen übernommen. Wir informieren Sie vor jeder Behandlung, welche der geplanten Therapieverfahren im Einzelfall zuzahlungspflichtig sind.
Einen ersten Überblick darüber, welche Praxisangebote von den Kassen übernommen werden, erhalten Sie hier:

Patienten privater Krankenkassen

Mikrobiologische Therapie wird in der Regel von den Privatkassen übernommen. In Einzelfällen werden spezielle Leistungen mit Analogziffern erfasst. Wir bitten in diesen Fällen um vorherige Klärung der Kostenerstattung durch Ihre Kasse und Beihilfe.

Patienten gesetzlicher Krankenkassen

  • Mikrobiologische Therapie:
    Leistungen der Mikrobiologische Therapie (z.B. Dysbiosebehandlung) entsprechen nicht dem kassenärztlichen Leistungskatalog und werden auf Patientenwunsch nach der aktuellen privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet.
  • Reizdarm-Akupunktur:
    Reizdarmakupunkturen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und werden wie die Mikrobiologische Therapie nach privatärztlicher Vereinbarung geleistet.
  • Akupunkturbehandlung:
    Erstattet werden Behandlungen bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose. Akupunkturen für Kopfschmerzen, Nacken-Schulter-Armschmerzen, funktionelle Organbeschwerden, Pollenallergie und alle weiteren WHO-Indikationen werden momentan von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur nach Einzelfallentscheidung übernommen. Behandlungen können auf Patientenwusch nach Privatvereinbarung erfolgen.