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Kostenerstattung

Nicht alle ärztlichen Leistungen werden von den Kassen übernommen. Wir informieren Sie vor jeder Behandlung, welche der geplanten Therapieverfahren im Einzelfall zuzahlungspflichtig sind.

Einen ersten Überblick darüber, welche Praxisangebote von den Kassen übernommen werden, erhalten Sie hier:

Patienten privater Krankenkassen

Schmerzdiagnostik und Schmerzbehandlung für privat versicherte Patienten werden nach der GOÄ liquidiert und in der Regel von den Privatkassen erstattet. Akupunkturen und Stoßwellenbehandlungen zur Schmerztherapie sind im Leistungskatalog der Privatkassen enthalten. Mikrobiologische Therapie wird in der Regel von den Privatkassen übernommen. In Einzelfällen werden spezielle Leistungen mit Analogziffern erfasst. Wir bitten in diesen Fällen um vorherige Klärung der Kostenerstattung durch Ihre Kasse und Beihilfe.

Patienten gesetzlicher Krankenkassen

Schmerzdiagnostik und Schmerzbehandlung für Patienten unserer Praxis als Versicherte gesetzlicher Krankenkassen werden im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie übernommen. Leistungseinschränkungen bestehen für:
  • Akupunkturbehandlung:
    Erstattet werden Behandlungen bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder eines oder beider Kniegelenke durch Gonarthrose. Akupunkturen für Kopfschmerzen, Nacken-Schulter-Armschmerzen, funktionelle Organbeschwerden, Pollenallergie und alle weiteren WHO-Indikationen werden momentan von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur nach Einzelfallentscheidung übernommen. Behandlungen können auf Patientenwusch nach Privatvereinbarung erfolgen.
  • Mikrobiologische Therapie:
    Leistungen der Mikrobiologische Therapie (z.B. Dysbiosebehandlung oder Autovaccinentherapie) entsprechen nicht dem kassenärztlichen Leistungskatalog und werden auf Patientenwunsch nach der aktuellen privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet.
  • Myofasciale Triggerpunkt-Behandlung:
    Triggerpunkt-Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Behandlungen können auf Patientenwusch nach Privatvereinbarung erfolgen.
  • Stoßwellenbehandlung:
    Stoßwellenbehandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Behandlungen können auf Patientenwusch nach Privatvereinbarung erfolgen.